Es ist gut, den Mut zu haben, sich Unterstützung zu suchen, um das

eigene Leben wieder sinnvoll und lebenswert gestalten zu können. 

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Der Rahmen

In einer Selbstzahlerpraxis tragen Sie selbst die Kosten für die Behandlung. Sind Sie privat versichert oder gehören einer Beihilfe- oder Zusatzversicherung an, klären Sie die Möglichkeit einer Kostenübernahme vor Therapiebeginn mit Ihrer Kasse. 
 


Die psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler hat auch einige Vorteile:
  • Terminvereinbarungen sind in der Regel deutlich schneller möglich als bei psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten, die oft lange Wartelisten haben.

  • Eine Behandlung in einer Selbstzahlerpraxis muss nicht bei der Krankenkasse beantragt und von dieser genehmigt werden.

  • Damit ist die Diagnose, das „Störungsbild“, auch nicht aktenkundig. Das könnte relevant sein bei einem Wechsel der Krankenversicherung, dem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer bevorstehenden Verbeamtung. In diesen Fällen kann eine Offenlegung der Krankenakte erforderlich sein. Eine stattgefundene psychologische Behandlung kann sich in diesen Fällen nachteilig auswirken. In einer Selbstzahlerpraxis hat nur der Therapeut Kenntnis von der psychotherapeutischen Behandlung.

  • Sie selbst wählen den Behandler, bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen und dessen Methodenkonzept Ihnen zusagt. Über die Dauer der Maßnahme entscheiden Sie.

  • Die Kosten für die Therapie in einer Selbstzahlerpraxis können Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit einem Steuerberater. 


Wie gestaltet sich der Ablauf in meiner Praxis?

Erstes unverbindliches Kennenlernen

Therapeutisches Erstgespräch

Folgesitzungen


Mit diesen Kosten können Sie rechnen: 
  • Unverbindliches kurzes Gespräch zum Kennenlernen (15 Minuten via Zoom): kostenlos 

  • Erstgespräch zum Therapiebeginn (ca. 90 Minuten): 105 Euro 

  • Therapiestunde (60 Minuten): 70 Euro

Sollte in Einzelfällen die Zeit überschritten werden, zahlen Sie selbstverständlich nur das abgehaltene Zeitkontingent und nicht eine weitere volle Stunde.
 

Meine Leistungen sind nach §4 14a UstG von der Umsatzsteuer befreit.


Die Therapie kann grundsätzlich auch online erfolgen. 

Das Erstgespräch setzt jedoch immer den einmaligen persönliche Kontakt voraus. Alle folgenden Sitzungen sind dann online möglich. 


Was es noch zu sagen gibt: 

Zeit ist ein wertvolles Gut! Ihre und meine.  

  • Bitte kommen Sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen.

  • Sollte es doch einmal zu Unvorhergesehenem kommen und Sie Ihren Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte so früh wie möglich ab. Telefonisch oder per